Roter Standpunkt

Den Artikel zum roten Standpunkt rund um die Gemeindepolitik verfasste die Vorstandschaft um Konrad Schell

Roter Standpunkt

KOMMUNALWAHL 2026 Schon sind wieder 6 Jahre vorüber. Es sind nur noch wenige Tage bis zum Kommunalwahltermin am 8. März 2026. Sie entscheiden über die Besetzung des Bürgermeister- und Landratsstuhls, sowie über die Zusammensetzung des Gemeinderats und des Kreistags.

Demokratie stärken, Wählen gehen!

Wir hoffen, dass auch bei dieser Wahl die Wahlbeteiligung – wie in Störnstein üblich - wieder hoch sein wird. Das Wahlrecht ist ein hohes Gut und sollte schon deswegen wahrgenommen werden, weil es für die nächsten 6 Jahre in der Regel die einzige Möglichkeit ist, direkt auf die Geschicke und Entwicklung der Gemeinde Einfluss zu nehmen. Die freie und geheime Wahl ist nicht nur Wesensmerkmal parlamentarischer Demokratie, sondern mit einer hohen Wahlbeteiligung wird die Demokratie gestärkt und die Zusammensetzung des Gemeinderats legitimiert. Zwar gibt es, wie schon in der letzten Gemeindewahl, keine Gegenkandidaten für das Bürgermeisteramt. Trotzdem bitten wir durch ein überzeugendes Stimmenvotum um Vertrauen für unseren SPD-Kandidaten Markus Ludwig, denn er hat die Gemeinde sicher und gedeihlich durch die letzten 6 Jahre geführt. Die vergangene Legislaturperiode war vom Ende und den Nachwirkungen der Pandemie, sowie von wichtigen Entscheidungen für die gemeindliche Entwicklung mit hohen Investitionen geprägt. Neben dem Bürgermeisterposten sind noch 12 Sitze im Gemeinderat zu vergeben. Hierzu eine Anmerkung: Die Geschäftsordnung des Gemeinderats sieht vor, dass Entscheidungen getroffen werden müssen. Deswegen ist die Stimmenzahl in einem Gemeinderat ungerade, im Falle unserer Gemeinde 12 Gemeinderäte plus Bürgermeister = 13 Stimmberechtigte. Eine Stimmenthaltung ist im Gemeinderat nicht möglich. Wenn z.B. ein Gemeinderatsmitglied in einer Sitzung fehlt oder aus Gründen der „Befangenheit“ nicht abstimmen darf, dadurch eventuell in der Abstimmung eine Pattsituation entsteht, gilt der Antrag oder Tagesordnungspunkt als abgelehnt. Das heißt, dass ein Bürgermeister, wie in der großen Politik, Mehrheiten braucht, um die Geschicke der Gemeinde leiten zu können. Nun ist es nicht so, dass im Gemeinderat nur gestritten wird. So kommen 80 bis 90 Prozent der Beschlüsse einstimmig zustande. Aber natürlich gibt es in jeder Legislaturperiode Themen, bei denen die Meinung im Gemeinderat gespalten ist. Dazu später mehr.

Die finanzielle Situation der Gemeinde

Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Unkenrufe der Opposition, die Gemeinde laufe in die Verschuldung und könne sich Investitionen in ein Baugebiet nicht leisten, ist nicht zutreffend. Der in der letzten GR-Sitzung beschlossene Haushalt zeigt, dass wir immer noch eine „0,0 € pro Kopf-Verschuldung“ ausweisen können und darüber hinaus noch über Rücklagen von 390.000 € verfügen. Betrachten wir die großen Investitionen der letzten Jahre, z.B. die Fertigstellung der Kulturscheune, die energetische Sanierung und Erweiterung des Kindergartens St. Franziskus, die Investitionen in den gemeindlichen Brandschutz mit Anschaffung von neuen Löschfahrzeugen für beide Feuerwehren, sowie einem Mannschaftsbus (MTW) und ein neues Feuerwehrgerätehaus für die FFW Lanz, dazu der Grundstückskauf und Planungskosten für das geplante Baugebiet „Am Badgarten“, so kann man diese Investitionen mit Fug und Recht als Investitionen in die Zukunft“ charakterisieren. Der Kindergarten ist energetisch und im Raumprogramm auf neuesten Stand, die Autos der beiden Feuerwehren dürften die nächste 15 – 20 Jahre sicherlich ihren Dienst tun und ein Feuerwehrhaus baut man auch nicht alle Jahre. Sogar für das geplante Baugebiet sind mit Grunderwerb und Planungskosten bereits mehr als 650.000 € an Investitionen in den vergangenen Haushaltsjahren vorgenommen worden. Diese Riesenausgaben der letzten Jahre ohne Schuldenaufnahme aus den in den vergangenen 12 Jahren aufgebauten Rücklagen finanzieren zu können, zeugt von vorausschauender Finanzplanung unseres Kämmerers Andreas Voigt und einer strikten Ausgabedisziplin des Gemeinderats. Die finanzielle Gesundheit der Gemeinde Störnstein dürfte damit bewiesen sein. Die Investitionen in Größenordnungen der letzten Jahre können in den kommenden Jahren ohne Not zurückgefahren werden. Kleinere Brötchen backen, ist angesagt. Dies spiegelt auch der Vergleich des Haushaltsvolumens der vergangenen 3 Jahre mit dem Haushaltsjahr 2026 wider. Betrachtet man aus dem Gesamthaushalt der Jahre 2023, 2024, 2025 nur den Vermögenshaushalt, also grob gesagt, die Investitionen, die in die Sachwerte der Gemeinde, wie Gerätschaften und Bauwerken, getätigt werden, so wird deutlich, dass das jährliche Investitionsvolumen der letzten 3 Jahre im Mittel 3.524.889 € gegenüber „nur noch“ 921.398 € im diesjährigen Haushalt beträgt. Bgm. Markus Ludwig hat es ja in der Bürgerversammlung und in seiner Stellungnahme im SPD-Flyer vorgezeichnet: Schwerpunkt in den nächsten Jahren wird der Bestandserhalt an Gebäuden und Infrastruktur (Kanal/Wasser) sein.

Das Baugebiet „Im Badgarten“

Das geplante Baugebiet „Im Badgarten“ sorgt nun schon seit 6 Jahren für hitzige Debatten zwischen Befürwortern und Gegnern. CSU und SPD sind mehrheitlich für das Baugebiet, FW und FBL sind geschlossen dagegen. Wir sind der Meinung, dass die Angliederung an den alten Ortskern eine ansehnliche Ortsabrundung darstellen wird, und, wie schon das Baugebiet „Steinleite IV“ unter Boris Damzog, das den Lückenschluss zwischen dem Siedlungsgebiet Steinleite an das „alte Dorf“ herstellte, auch der besiedelte „Badgarten“ für das Ortsbild nicht störend sei. Kurzer Rückblick: Im Grunde geht es immer um einen Interessenskonflikt zwischen Anlieger einerseits, und Entwicklungsinteresse der Gemeinde andererseits. So war es bei der Ausweisung des Baugebiets „Gramleite“ in Reiserdorf, so war es beim Baugebiet“ Steinleite IV“ in Störnstein. Ausgangspunkt für das neue Baugebiet „Im Badgarten“ war die Tatsache, dass die Gemeinde trotz der zahlreichen Baulücken Bauwilligen kein Bauland anbieten konnte, weil die unbebauten Grundstücke in Privatbesitz waren und sind. So war das Angebot eines Eigentümers landwirtschaftlichen Grunds im September 2019 über die Möglichkeit eines Grunderwerbs für die Gemeinde ein ausgesprochener Glücksfall. Folgerichtig beschloss der Gemeinderat in der Februar-Sitzung 2020 einstimmig, in der Aufstellung des Haushalts die Ausweisung eines Baugebiets zu berücksichtigen. Im November 2021 beschloss der GR fast einstimmig, dass die Bauleitplanung durchgeführt werden soll und in der Februar-Sitzung 2022 wurden ebenfalls fast einstimmig noch kleinere Änderungen am Bebauungsplanentwurf und das Verfahren nach § 13b BauGB (im “beschleunigten Verfahren“) vom GR beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt war es mit der „fast-Einstimmigkeit“ vorbei. Der GR ist seitdem bei allen folgenden Beschlüssen, das Baugebiet betreffend, in zwei Lager gespalten. Man kann noch Verständnis für die Sorge eines angestammten Landwirtschaftsbetriebs wegen Einengung durch ein neues Siedlungsgebiet aufbringen. Aber dem ist nach unserer Meinung mit entsprechenden Abstandsflächen bereits in der Planung Rechnung getragen. Vollkommen unverständlich ist aber die destruktive Blockadehaltung der kompletten FW/FBL-Fraktion, obwohl die Anfangsbeschlüsse vom Februar 2020 bis Februar 2022 einstimmig, bzw. fast einstimmig waren. Dazu kommt, dass durch Unionsrecht das „beschleunigte Verfahren“ gecancelt worden ist, so dass wir z. Zt. wieder zurück auf Anfang und nach dem Regelverfahren in der 2. Auslegung des Flächennutzungsplan für die 2. Anhörungsrunde sind. Das Baugebiet wird realisiert werden! Was sollte ansonsten mit der angekauften Fläche – der GR hat die notarielle Ankaufoption vom Januar 2021 mit GR-Beschluss vom Juli 2023 gezogen und das Grundstück gekauft – geschehen? Die geschlossene Ablehnung der FW/FBL ist auch schon deshalb unverständlich, weil der aktuelle B-Plan nahezu die identische Parzellierung mit den Änderungen, die im Februar und Mai 2022 fast einstimmig auch mit den Stimmen der FW/FBL-Fraktion beschlossen worden sind, aufweist. Hinzu kommt, wie in der Haushaltssitzung im Februar aus den Unterlagen des Kämmerers ersichtlich war, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits 670.000 € für das Baugebiet in Grunderwerb und Baunebenkosten (Planung, Gutachten etc.) investiert worden ist. Seien wir doch ehrlich. Jeder, der in Störnstein gebaut hat, war froh, dass Bauland zu erwerben war. Zielsetzung ist, sowohl die Möglichkeit zur Schaffung von Wohneigentum für Störnsteiner Bürger, als auch Zuzug von Neubürgern und jungen Familien zu ermöglichen, weil diese i. d. Regel das gesellschaftliche Leben in Vereinen, Sport und Kultur bereichern. Und einen Aspekt sollte man auch nicht außer Acht lassen: Seit Jahrzehnten ist in jedem Haushaltsjahr der Anteil an der Einkommenssteuer der in der Gemeinde lebenden Bürger der größte Posten auf der Einnahmeseite, z. Zt. 1,1 Millionen €. Zwar muss die Gemeinde bei jedem Baugebiet zunächst die Kosten des Grunderwerbs, Planungs- und Erschließungskosten vorab auslegen, die allerdings im m2-Verkaufspreis des Baugrundstücks einkalkuliert werden und spätestens nach der Bebauung tragen die neuen Bürger zur Stärkung der Finanzkraft der Gemeinde bei. Dies sind für uns gewichtige Argumente für die Realisierung des Baugebiets „Im Badgarten“. Destruktives Blockadeverhalten ist der gemeindlichen Entwicklung nicht förderlich. Das nun bereits 6 jährige Bemühen um dieses Baugebiet ist geradezu ein Paradebeispiel dafür, wie lange die Realisierung von Projekten in Deutschland dauert. Das passiert selbst in der kleinsten politischen Einheit, der Gemeinde, genauso wie in der großen Politik. Deshalb ist die Intention dieses „Roten Standpunkts“ im Hinblick auf die bevorstehende Kommunalwahl: Ein Bürgermeister braucht Mehrheiten im Gemeinderat, um die Gemeinde voran zu bringen. Hier sei erwähnt, dass die Zusammenarbeit mit den CSU-Gemeinderäten bestens funktioniert und dies mit ein Grund für die positive Entwicklung der Gemeinde ist. Anmerkung in eigener Sache: Einladung zum politischen Weißwurstfrühschoppen mit MdL Nicole Bäumler am So.,01.03.26 ins Pfarrheim Störnstein.